Dauer des Scheidungsverfahrens
Die Dauer einer Scheidung lässt sich nicht genau bestimmen. Sie hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere
- von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts
- ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird
- ob die Renten-Konten der Eheleute bereits geklärt sind.
Im Normalfall dauert eine einvernehmliche Scheidung mit Durchführung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs circa 4 -6 Monate.
Ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs kann sie sich auf circa 2-3 Monate verkürzen.
Eine streitige Scheidung, d.h. wenn einer der Ehegatten nicht geschieden werden möchte oder Folgesachen nicht geklärt sind, kann 1 Jahr oder mehrere Jahre dauern.
Die Scheidungsdauer kann beschleunigt werden durch
- eine schnelle Bearbeitung des Scheidungsantrags durch den Rechtsanwalt,
- unverzügliche Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses an das Gericht (vorher wird der Scheidungsantrag der Gegenseite nicht zugestellt),
- eigenes zügiges Ausfüllen der Formulare zum Versorgungsausgleich und Rücksendung an das Familiengericht oder
- eventuell einen Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs. Über die Möglichkeiten eines solchen Verzichtes berate ich Sie gerne in einem Beratungsgespräch in meiner Kanzlei (vgl. hierzu -> Versorgungsausgleich).
Entgegen weit verbreiteter Meinung wird ein Scheidungsverfahren nicht beschleunigt durch eine sogenannte Online oder Internet-Scheidung.
Sie haben Fragen zur Scheidung? Ich freue mich auf Ihren Anruf unter: 06173-9880-906. Mein Büro liegt zwischen Bad Soden und Bad Homburg: in Kronberg.