Antje Conradt-Noll
Rechtsanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht
Wünschen Sie eine individuelle Betreuung mit konstruktiven sinnvollen und kostengerechten Lösungsmöglichkeiten?
Dann sind Sie bei Rechtsanwältin Antje Conradt-Noll mit ihrer langjährigen Erfahrung auf den Gebieten Arbeitsrecht und Familienrecht richtig.
Meine Kanzlei ist überregional tätig und spezialisiert auf die Gebiete Arbeitsrecht sowie Familienrecht.
Meine Spezialisierung
ARBEITSRECHT FÜR ARBEITNEHMER
Sie haben die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und möchten wissen, wie Sie dagegen vorgehen können und wollen auch eine möglichst hohe Abfindung erhalten? Ich berate Sie gerne über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen und vertrete Sie auch vor Gericht.
ARBEITSRECHT FÜR ARBEITGEBER
Was ist bei der Formulierung von Arbeitsverträgen zu beachten, welche Vertragsklauseln sind mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbar?
Oder was muss bei der Kündigung von Arbeitnehmern alles berücksichtigt werden?
Gerne unterstütze ich Sie in Fragen des Arbeitsrechts und vertrete Sie vor Gericht.
ARBEITSRECHT FÜR LEITENDE ANGESTELLTE, GESCHÄFTSFÜHRER
Leitenden Angestellten und Geschäftsführern stehe ich auch in Fragen zum Arbeitsrecht zur Seite.
AUFHEBUNGSVERTRAG
Zur Vermeidung eines arbeitsgerichtlichen Kündigungsrechtsstreits wollen Sie sich einvernehmlich von einem Ihrer Mitarbeiter trennen und möchten einen Aufhebungsvertrag abschließen.
Oder: Sie sind Arbeitnehmer oder leitender Angestellter und haben von Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erhalten.
Gerne berate ich Sie bei der Ausgestaltung des Aufhebungsvertrages.
EHE, VERTRAG, TRENNUNG, SCHEIDUNG
Sie wollen heiraten und sich über die juristischen Folgen oder den Abschluss eines Ehevertrages informieren? Oder denken Sie über eine Trennung nach oder wollen sich scheiden lassen? Gerne berate ich Sie hierzu in einem ausführlichen Beratungsgespräch oder vertrete Sie als Scheidungsanwältin.
UNTERHALT
Sie möchten Kindesunterhalt und/ oder Ehegattenunterhalt geltend machen?
Gerne unterstütze ich Sie bei der Berechnung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Dies gilt auch für die Berechnung von Ehegattenunterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen.
SORGE- UND UMGANGSRECHT
Wie soll das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder gestaltet werden? Bei welchem Elternteil sollen die Kinder in Zukunft leben? Diese und weitere Fragen können wir in einem gemeinsamen Beratungsgespräch klären.
VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG, ZUGEWINN, VERSORGUNGSAUSGLEICH, RENTENAUSGLEICH
Im Zuge der Scheidung wollen Sie auch Ihr Vermögen aufteilen. Ich helfe Ihnen gerne bei der Feststellung Ihrer Vermögenswerte oder auch dem Abschluss eines Ehevertrages.
Außerdem erfahren Sie, welche vertraglichen Gestaltungen für den Versorgungsausgleich möglich sind.
Fühlen Sie sich eingeladen , persönlich mit mir in Kontakt zu treten.
Mit meiner Person und meinem Fachwissen stehe ich Ihnen in allen zivilrechtlichen Belangen sowie den Spezialgebieten Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht zur Verfügung.
Informatives
ABÄNDERUNGSVERFAHREN BEI UNTERHALTSTITELN
Sollten Sie feststellen, dass weniger oder mehr Kindesunterhalt gezahlt werden müsste und der Unterhalt durch Unterhaltstitel (z. B. Jugendamtsurkunde oder notarielle Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung) geregelt ist, sind Sie nicht berechtigt, Ihre Unterhaltszahlung einseitig zu kürzen. Vielmehr sind Sie verpflichtet, den Titel durch gerichtliches Abänderungsverfahren anzupassen zu lassen.
Sollten Sie feststellen, dass ein solcher Fall bei Ihnen vorliegt und der Kindesunterhalt durch Unterhaltstitel (z. B. Jugendamtsurkunde oder notarielle Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung) geregelt ist, sind Sie nicht berechtigt, Ihre Unterhaltszahlung einseitig zu kürzen. Vielmehr sind Sie verpflichtet, den Titel durch gerichtliches Abänderungsverfahren anzupassen zu lassen.
Scheidungskosten bei der Steuererklärung nicht mehr absetzbar
Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die entstandenen Kosten die Existenz des Steuerpflichtigen konkret bedrohen. Das Vorliegen einer solchen Ausnahme wurde in der Vergangenheit von einigen Finanzgerichten für Scheidungskosten bejaht und als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Mit Urteil vom 18.05.2017 Az: VI R 9/16 hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, dass Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar seien. Eine existentielle wirtschaftliche Bedrohung liege bei Scheidungskosten nicht vor – so der BFH-, selbst wenn das Festhalten an der Ehe für den Steuerpflichtigen eine starke Beeinträchtigung seines Lebens darstelle.
Fühlen Sie sich eingeladen , persönlich mit mir in Kontakt zu treten.
Mit meiner Person und meinem Fachwissen stehe ich Ihnen in allen zivilrechtlichen Belangen sowie den Spezialgebieten Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht zur Verfügung.
ANTJE CONRADT-NOLL
RECHTSANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT, EHE- UND FAMILIENRECHT
Meine Philosophie
Sie suchen eine Rechtsanwältin, die
- Sie kompetent juristisch berät in Ihrer besonderen privaten oder beruflichen Situation und eine sorgfältige und zuverlässige Bearbeitung Ihres Falles gewährleistet,
- Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele in gemeinsamen Gesprächen erkennt und stets in Ihrem Interesse handelt,
- konstruktive und juristisch sinnvolle sowie kostengünstige Lösungsmöglichkeiten anbietet, wobei als oberste Prämisse gilt:
Kooperation wenn möglich
Konfrontation sofern nötig
- pragmatische und verständliche Lösungen erarbeitet,
- Ihren Erfolg sichern hilft.
Dies entspricht meinem Berufsverständnis:
Ihr Rechtsproblem optimal zu bearbeiten, Sie in Ihrer Konfliktsituation bestmöglich individuell zu beraten und zu unterstützen, ist für mich oberstes Ziel. Ich stehe Ihnen mit meiner Person und mit meinem Wissen, speziell auf den Rechtsgebieten des Zivilrechts, zur Verfügung. Ständige Weiterbildung ist dabei für mich selbstverständlich. Die Wahl Ihrer Rechtsanwältin oder Ihres Rechtsanwalts ist Vertrauenssache. Fühlen Sie sich eingeladen, persönlich mit mir in Kontakt zu treten. Alle Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Mehr über mich
verheiratet mit Unternehmensberater Andreas E. Noll
Sohn Moritz Noll
Fremdsprachen: Englisch und Französisch
Jurastudium an der Universität Köln, Wahlfach Arbeitsrecht
1981 | 1. Staatsexamen |
1981-1985 | Referendariat in den OLG-Bezirken Schleswig und Düsseldorf, besondere Ausbildung beim Familiengericht (Wahlstation) |
1985 | 2. Staatsexamen |
1985-1998 | Arbeitsrecht im Konzernstab Personal der Dresdner Bank AG (individuelles Arbeitsrecht, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht) |
seit 2001 | selbständige Rechtsanwältin |
Postulationsfähig an allen deutschen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten einschließlich Familiengerichten, sowie an allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten; Qualitätssicherung meiner Arbeit durch regelmäßige Teilnahme an qualifizierten Fachseminaren bei der deutschen Anwaltsakademie, Rechtsanwaltskammer u. a. anerkannten Seminaranbietern auf allen Gebieten des Zivilrechts, Schwerpunkt: Familienrecht, Arbeitsrecht. Teilnahme am Zertifizierungslehrgang Stiftungsberater der Deutschen Stiftungsakademie.
Ich bin mit meiner Kanzlei nicht nur in Kronberg tätig, sondern auch in den Nachbargemeinden, wie Oberursel, Bad Homburg, Friedrichsdorf, Usingen, Schmitten, Neu-Anspach, Königstein, Bad Soden, Kelkheim, Hofheim, Eschborn, Frankfurt, im weiteren Hochtaunuskreis, und Main-Taunus-Kreis sowie im gesamten Bundesgebiet.
Fühlen Sie sich eingeladen , persönlich mit mir in Kontakt zu treten.
Mit meiner Person und meinem Fachwissen stehe ich Ihnen in allen zivilrechtlichen Belangen sowie den Spezialgebieten Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht zur Verfügung.
Coaching
Konflikt-Beratung und Coaching
Eine solche Situation kann beispielsweise entstehen, wenn sich ein Partner oder eine Partnerin plötzlich und unerwartet trennen will oder sogar schon Fakten geschaffen hat und in eine eigene Wohnung oder zu einem neuen Partner/in gezogen ist. Dann sind – neben den juristischen Fragestellungen, wie z. B. der eigene Unterhalt und der Unterhalt der Kinder sichergestellt werden kann – auch eine Vielzahl weiterer Probleme zu lösen, z. B.
- Wie informiere ich mein privates und berufliches Umfeld über die Trennung und die neue Lebenssituation?
- Was erkläre ich den Kindern? Welche Unterstützung brauchen sie?
- Wie verhalte ich mich dem Partner gegenüber?
- Wie finde ich eine neue Wohnung? Was brauche ich dafür?
- Welche finanziellen Regelungen muss ich treffen?
Trennungs- und Scheidungssituationen sind meistens mit starken Emotionen verbunden. Sie können Ängste oder auch Trauer oder Wut hervorrufen. Die psychischen Belastungen können so schwer sein, dass es den Betroffenen kaum gelingt, klare Gedanken zu fassen. Sie fühlen sich überfordert, Entscheidungen zu treffen, die nächsten Schritte zu planen oder neue Ziele zu entwickeln.
Eine ähnlich schwierige Situation kann sich auch bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ergeben. Auch hier kann es sich um eine „Umbruchsituation“ im Leben handeln, bei der viele weitere Probleme zu lösen sind. Auch Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen können manch einen im Fall von Mobbing bis zur Grenze der eigenen persönlichen Belastbarkeit bringen.
Als Rechtsanwältin berate ich Sie gerne in einem ersten umfassenden Beratungsgespräch über Ihre juristischen Möglichkeiten.
Sofern Sie dies wünschen, begleite ich Sie darüber hinaus auch als Coach bei der Bewältigung von Krisensituationen und der Entwicklung und Umsetzung neuer Ziele.
Durch meine Ausbildung in den Grundlagen der Psychologie und Psychotherapie unterstütze ich Sie in Ihrer persönlich schwierigen Situation und helfe Ihnen Konflikte zu lösen. Hierzu biete ich separates Coaching an, welches getrennt von der Anwaltstätigkeit ausgeführt wird. Bei Interesse können Sie mich gerne darauf ansprechen.
Fühlen Sie sich eingeladen , persönlich mit mir in Kontakt zu treten.
Mit meiner Person und meinem Fachwissen stehe ich Ihnen in allen zivilrechtlichen Belangen sowie den Spezialgebieten Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht zur Verfügung.